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 Dr. Georg Mehrle Büttenwiesen Ost

HOB,mDuH, in der FDP-Fraktion hat die Diskussion über diese Vorlage zu keiner einheitlichen Meinung geführt und wäre die Fraktion heute vollständig anwesend, würde sie auch nicht einheitlich abstimmen.

MDuH, wie auch immer die Abstimmung ausfällt, es bleiben Fragen offen , die uns über diesen Tag hinaus beschäftigen werden. Was erschwert uns die Entscheidung? Was ist, unter reger öffentlicher Diskussion, falsch gelaufen? Was hat Vorrang? Was ist zu tun, dass sich ähnliche Vorfälle nicht wiederholen? Auf der einen Seite steht unser Interesse, einem unserer besonders profilierten Unternehmen die Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, die ihm im globalen Wettbewerb gleiche Chancen eröffnen. Dagegen stellt sich ein Einzelner, der zu bestimmten Themen eine andere Meinung hat und sich darüber hinaus von der Stadt hintergangen fühlt. Auf geltendes Recht scheint er dabei nicht pochen zu können. Der Vertrag, den er beim Erwerb seines Grundstücks mit der Stadt abschloss und notariell beglaubigen ließ, habe laut bereits damals gültiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der rechtlichen Grundlage entbehrt. Der Disput darüber, ob sich aus diesem Vertrag etwa doch rechtliche Konsequenzen, z.B. eine Schadenersatzforderung, ableiten lassen, hat seinen Niederschlag in den Vorlagen an den technischen Ausschuss und an das Plenum gefunden. Darin ist zu lesen, dass sich die Stadt zu einem anderen Zeitpunkt und mit anderen Beteiligten sehr wohl auf die Rechtsgültigkeit des Vertrags berief. Winzige Unterschiede im Wortlaut der beiden Vorlagen lassen darauf schließen, dass man seitens der Verwaltung bei der Lektüre dieser Passage großzügig verfahren ist.

MDuH, wer es sich zur Pflicht macht, beide Seiten zu hören, muss herausfinden, warum er es mit unterschiedlichen Darstellungen zu tun hat. Nonchalance auf der einen Seite beim Berufen auf formales Recht, persönliches Betroffensein auf der anderen? Können wir den Signalen trauen, dass sich, wenn auch sehr spät, ein Kompromiss anbahnt?

Ein Inserat in der Bietigheimer Zeitung vom vergangenen Samstag lässt eher das Gegenteil vermuten. Dass es in diesem Inserat um Fragen des Klimaschutzes geht, in denen wir eher dem Gutachten von Ökoplan und damit der Vorlage der Verwaltung zuneigen, spielt eine untergeordnete Rolle.

MDuH, in einem derartigen Interessenkonflikt bietet sich ein Abstimmungsverhalten nach dem Motto an. „Wir sind dagegen, stimmen aber dafür.“ Wir verfahren anders.  

Ja, wir wünschen unseren Betrieben optimale Bedingungen.

Ja, wir erkennen den Primat geltenden Rechts.

Aber wir verlangen, dass es nach dem Grundsatz der Gleichheit angewendet wird, dass der Bürger beizeiten als Gesprächspartner fair behandelt wird anstatt ihn barsch per Verwaltungsvorlage zu belehren. Dass wir uns damit keine Freunde machen, dessen sind wir uns bewusst. Schließlich genügt es heutzutage für eine politische Aussage, dass sie das Kürzel FDP trägt, um sie spornstreichs auf den Tisch der Karikaturisten zu befördern. In der begründeten Annahme, dass noch nicht alles getan ist, um das Vorhaben zu beidseits akzeptablen Bedingungen abzuschließen und in der Absicht, der Stadt und dem betroffenen Unternehmen gerichtliche Auseinandersetzungen zu ersparen, lehnt die FDP die Vorlage in dieser Form und zu diesem Zeitpunkt ab.

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